SICHERHEITSHINWEISE UND UNFALLVORBEUGUNG BEI ANWENDUNGEN VON
PULSFOG-HEISSNEBELGERÄTEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN
Wenn Behandlungen mit Aerosolen in geschlossenen Räumen erfolgen muss
unabhängig von der eingesetzten Vernebelungstechnik darauf geachtet werden,
dass das vernebelte Mittel kein zündfähiges Gemisch mit der Umgebungsluft
oder mit anderen bereits bestehenden Stoffen in dem behandelten Raum bilden
kann. Für den Einsatz von pulsFOG-Heißnebelgeräten muss zudem das
angewendete Mittel ausdrücklich für die Vernebelung in geschlossenen Räumen
mit benzinbetriebenen Heißnebelgeräten zugelassen sein. Bei der Anwendung
muss den Anweisungen des Mittelherstellers unbedingt und vollständig Folge
geleistet werden. Bei nicht Beachtung kann Brand- oder Explosionsgefahr
bestehen.
Heißnebelgeräte mit Schwingbrennermotoren gelten als Zündquelle. Sowohl die
durch die Verbrennung des Kraftstoffs erzeugten heißen Abgase, wie auch
während der Anwendung erhitzte Bauteile wie etwa das Nebelrohr, können
brennbare Gegenstände (z.B. Folien, Holzplatten), Gase (z.B. Methan),
Aerosole (z.B. Nebel aus brennbaren Flüssigkeiten) und Stäube (z.B.
Getreidestaub) entzünden.
Bei Anwendungen von brennbaren Nebelstoffen in geschlossenen Räumen mit
pulsFOG-Heißnebelgeräten muss daher besonders auf folgende Punkte geachtet
werden:
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Der Anwender muss für die Anwendung und für die Handhabung des Nebelgeräts
geschult sein. Hierzu die entsprechenden behördlichen Verordnungen
beachten, soweit vorhanden. Falls erforderlich muss ein Sachkundenachweis
vorliegen.
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Das Gerät muss in einwandfreiem Gebrauchszustand sein. Die letzte
Prüfung/Wartung darf nicht länger als von dem Hersteller bzw. durch eine
entsprechende behördliche Verordnung bestimmte maximale Periode, soweit
vorhanden, erfolgt sein. Falls erforderlich muss das Gerät eine
Prüfplakette besitzen.
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Das Gerät muss vor jeder Anwendung auf alle Funktionen geprüft werden.
Sollten irgendwelche Mängel wie etwa Lecks auffallen darf das Gerät nicht
eingesetzt werden. Sollten während der Anwendung Mängel oder Störungen
auffallen muss die Anwendung sofort beendet und erst nach Behebung des
Problems fortgeführt werden.
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Für Vernebelung von brennbaren Flüssigkeiten dürfen von pulsFOG nur „O“
oder „BIO“ Geräte verwendet werden. Die Bedienungsanleitung des jeweiligen
Geräts muss dabei vollständig beachtet werden.
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Das Gerät muss mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet sein d.h. mit einer
Sicherheits-vorrichtung die die Wirkstoffzufuhr zum Nebelrohr immer
automatisch, sofort und unabhängig vom Eingreifen des Anwenders
unterbricht, wenn der Motor abgeschaltet wird.
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Das Nebelgerät darf niemals innerhalb des behandelten Raums verwendet
werden. Das Gerät sollte möglichst im Freien, sicher und stabil
aufgestellt werden. Wenn das Nebelrohr direkt in den behandelten Raum
geführt wird, muss darauf geachtet werden, dass die Kühlung des Geräts
nicht beeinträchtigt wird und dass keine brennbaren Materialien mit den
Abgasen oder dem Nebelrohr in Kontakt kommen können. Außerdem muss
vermieden werden, dass sich ein Nebel- oder Abgasrückstau bilden kann. Die
Abgase bzw. der Nebel müssen sich in dem behandelten Raum frei ausbreiten
können.
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Mit dem Nebelrohr darf nicht direkt in eine Rohrleitung genebelt werden,
es sei denn es handelt sich um ein speziell dafür vorgesehenes Einlassrohr
(z.B. bei Kartoffellagerung ein im Unterdruckbereich stromabwärts des
Umluft-Ventilators, also unter der sog. Unterdrucklinse endendes Rohr).
Bei einem einfachen Rohr besteht die Gefahr eines Abgas- und Nebelstaus,
was einen Brand oder Verpuffung auslösen könnte.
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Falls möglich sollte die Vernebelung mithilfe eines besonders dafür
vorgesehenen Lüfters, der den Nebel zusammen mit Frischluft in den
behandelten Raum fördert, erfolgen. Dadurch wird verhindert, dass heiße
Gase und das Nebelrohr direkt in den Lagerraum geführt werden.
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Das Gerät darf nicht unbeaufsichtigt laufen. Der Anwender muss sich
während der gesamten Anwendung in unmittelbarer Nähe des Geräts aufhalten,
so dass bei Bedarf (z.B. bei einer Fehlfunktion) entsprechend eingegriffen
werden kann.
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Das Vernebelungsgerät darf nicht umgebaut werden (z.B. durch Verlängerung
des Nebelrohrs), bei Reparaturen dürfen ausschließlich originale
pulsFOG-Ersatzteile verwendet werden.
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Nur von pulsFOG für die Anwendung empfohlene Dosierdüsengrößen dürfen
verwendet werden. Im Zweifelsfall direkt bei pulsFOG oder bei einem
autorisierten Vertreter nachfragen.
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Die Anwendung muss nach maximal einer Minute Aufwärmphase des Motors
beginnen. Der Motor ist sofort nach Beendigung der Anwendung abzuschalten
und das Gerät zur Abkühlung sicher abzustellen.
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Das Gerät muss immer mit einer für die Anwendung ausreichenden Menge
Benzin betankt werden. Idealerweise sollte der Benzintank vor jeder
Anwendung vollgetankt werden.
MASSNAHMEN FÜR DIE SICHERE ANWENDUNG VON PULSFOG-HEISSNEBELGERÄTEN IM
VORRATSSCHUTZ BEI KARTOFFELN
Bei der Anwendung von pulsFOG-Heißnebelgeräten mit zugelassen
Keimhemmungsmitteln (z.B. 1,4 SIGHT von DORMFRESH) müssen unbedingt
folgende Maßnahmen erfolgen bzw. Bedingungen erfüllt werden:
1/ Anforderungen an die Qualifikation und Ausrüstung des Anwenders:
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Der Anwender muss in Besitz eines gültigen Sachkundenachweises zur
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sein, ausgestellt von einer mit dem
Thema Keimhemmung betrauten, zuständigen Einrichtung.
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Der Anwender muss an Schulungen (Online- oder Präsenzunterricht) teilnehmen, wenn diese von pulsFOG, dessen autorisierten Vertriebshändler oder vom Mittelhersteller angeboten werden. Dazu die Hersteller oder auch die Verbände (BOGK, UNIKA, DKHV) konsultieren.
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Der Anwender muss von pulsFOG oder dessen Vertreter in die Bedienung des
pulsFOG-Heißnebelgeräts eingewiesen werden.
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Der Anwender muss die komplette vom Mittelhersteller und von pulsFOG
empfohlene Schutzausrüstung tragen.
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Der Anwender muss das Nebelgerät während der gesamten Anwendung
beaufsichtigen.
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Der Anwender muss Anwendungsbesonderheiten, Wartung und Reinigung des Gerätes dokumentieren und im Betrieb zugänglich machen. Entsprechende Formulare werden von den Verbänden (BOGK, UNIKA, DKHV) zur Verfügung gestellt.
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Für Notfälle während der Anwendung muss dem Anwender ein adäquater
Feuerlöscher griffbereit zur Verfügung stehen.
2/ Anforderungen an die pulsFOG-Heißnebelgeräte:
Außer den Sicherheitshinweisen in der Geräte-Bedienungsanleitung und den
weiter oben aufgeführten Maßnahmen für Anwendungen in geschlossenen Räumen,
muss bei der Vernebelung von Kartoffellagern noch auf folgende Punkte
geachtet werden:
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Nur die von pulsFOG zu diesem Zweck empfohlenen Gerätemodelle dürfen
eingesetzt werden.
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Das eingesetzte pulsFOG-Heißnebelgerät muss gemäß der Prüfpflicht für
Pflanzenschutzgeräte mindestens alle 3 Jahre von einer autorisierten
Fachwerkstatt geprüft werden.
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Für die Anwendung von zugelassenen Keimhemmungsmitteln (z.B. 1,4 SIGHT von
DORMFRESH) dürfen nur die von pulsFOG empfohlenen Dosierdüsengrößen
verwendet werden.
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Bei Anwendung von 1,4SIGHT empfiehlt der Mittelhersteller das
Nebelrohrende während der Anwendung leicht nach unten geneigt zu halten.
3/ Anforderungen an den Geräte-Aufstellungsort:
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Das Gerät muss auf einer sicheren und stabilen Basis, frei zugänglich
aufgestellt werden. Im Umfeld des Aufstellungsortes ist unbedingt auf
Sauberkeit zu achten.
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Hinter dem Einlasspunkt am Lagergebäude ist ein ausreichender Freiraum von
mindestens 1,5 m um den Einlasspunkt herum zu gewährleisten, damit die
Ausbreitung des Nebels nicht behindert wird.
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In der Nähe des Einlassbereiches dürfen sich keine leicht brennbaren
Materialien befinden, um Brandgefahr im Zusammenhang mit heißen
Auspuffgasen oder heißen Oberflächen am Nebelgerät zu verhindern.
4/ Anforderungen an die Keimhemmungsmittel:
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Nur für die Anwendung und für die Ausbringung mit benzinbetriebenen
Heißnebelgeräten zugelassene Mittel dürfen zum Einsatz kommen, wie z.B.
1,4 SIGHT von DORMFRESH.
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Den produktspezifischen Gebrauchsanweisungen des Mittelherstellers ist
unbedingt Folge zu leisten.
Für Fehlanwendungen aufgrund von Verletzungen der grundsätzlichen Pflichten übernehmen pulsFOG Dr. Stahl & Sohn GmbH sowie die Mittelhersteller keine Haftung!